A1 - Leichtkrafträderbis 125 ccm und max. 11 kW
Fahrzeugart:
1. Krafträder
(auch mit Beiwagen)
- bis 125 cm³
- bis 11 kW
(Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg)
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- über 45 km/h
- über 50 cm³
- bis 15 kW
Mindestalter:
16 Jahre
Eingeschlossen:
AM
Bemerkungen:
-
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