AM - Zweirädrige Kleinkrafträder / Fahrräder mit Hilfsmotor
Fahrzeugart:
1. Zweirädrige Kleinkrafträder
(auch mit Beiwagen, auch Fahrräder mit Hilfsmotor)
- bis 45 km/h
- bis 50 cm³ (Verbrennungsmotor)
- bis 4 kW (Elektromotor)
2. Dreirädrige Kleinkrafträder
3. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils
- bis 45 km/h
- bis 50 cm³ (Fremdzündungsmotor)
- bis 4 kW (Elektromotor/anderer Verbrennungsmotor)
Mindestalter:
16 Jahre
Eingeschlossen:
-
Bemerkungen:
Leermasse bis 350 kg
bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen
(Elektrofahrzeuge ohne Batterien)
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