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CE - Schwere Lastzüge

Fahrzeugart:

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C

mit (Sattel-) Anhänger

  • über 750 kg

Mindestalter:

a) 21 Jahre

b) 18 Jahre

  • mit „Grundqualifikation BKF“**
  • bei Ausbildung „Berufskraftfahrer“, „Fachkraft im Fahrbetreib“ oder vergleichbarer Beruf

Eingeschlossen:

C1E/BE/T

D1E wenn D1 vorhanden

DE wenn D vorhanden

Bemerkungen:

Unter 21 Jahre bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung

**BKF: Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

Wir sind zertifizierter Bildungsträger und somit berechtigt, Bildungsgutscheine von der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern entgegen zu nehmen!

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