DE - Bus mit mehr als 16 Fahrplätzen + Anhänger
Fahrzeugart:
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D
mit Anhänger
- über 750 kg
Mindestalter:
a) 24 Jahre
b) 23 Jahre mit „Beschleunigte Grundqualifikation BKF“**
c) 21 Jahre
- mit „Grundqualifikation BKF“**
- mit „Beschleunigte Grundqualifikation BKF“** (Linienverkehr bis 50 km)
d) 20 Jahre bei Ausbildung „Berufskraftfahrer“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbarer Beruf
e) 18 Jahre bei Ausbildung „Berufskraftfahrer“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbarer Beruf (Linienverkehr bis 50 km)
Eingeschlossen:
D1E/BE
C1E wenn C1 vorhanden
Bemerkungen:
Unter 24 Jahre bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung
**BKF: Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
Noch Fragen?
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