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T - Traktor über 40 km/h

Fahrzeugart:

1. Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen

  • bis 60 km/h
  • auch mit Anhängern

2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen (für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke), jeweils

  • bis 40 km/h
  • auch mit Anhängern

Mindestalter:

16 Jahre

Eingeschlossen:

AM/L

Bemerkungen:

Zugmaschinen über 40 km/h

erst ab 18 Jahre

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